Charta zur Betreuung Sterbender

Die im Jahr 2010 veröffentlichte Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland setzt sich für Menschen ein, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind.

Die fünf Leitsätze der Charta formulieren Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern. Im Mittelpunkt steht dabei immer der betroffene Mensch.

Orientierung bieten hierbei die 2016 veröffentlichten Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Nationalen Strategie. Seit 2017 unterstützt die Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die verbindliche und nachhaltige Umsetzung der Charta und ihrer Handlungsempfehlungen.

Die Charta wird getragen vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Bundesärztekammer (BÄK).

Seit ihrer Veröffentlichung haben sich über 2.816 Organisationen und Institutionen sowie 30.700 Einzelpersonen – darunter auch zahlreiche Politiker – mit ihrer Unterschrift für die Charta und ihre weitere Umsetzung eingesetzt (Stand 20.02.2023).

Der Hospizverein Wattenscheid e.V. hat die Charta am xx.xx.xxxx unterzeichnet und fühlt sich ihr verpflichtet.